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Karriereblog: Ich gehe zum Ex zurück … oder doch lieber nicht?

Tuesday, August 31st, 2010

Eine Bewerbung beim ehemaligen Arbeitgeber kann sich lohnen. Denn 76% aller Führungskräfte in Deutschland würden einem ehemaligen Mitarbeiter eine zweite Chance geben. Das ergab eine repräsentative Umfrage durch Robert Half.

Sich alle Türen offen halten

Ein gutes Netzwerk ist häufig die Basis einer erfolgreichen Karriere. Dabei kann es sich lohnen, auch mit dem ehemaligen Chef in Kontakt zu bleiben. Dank Social Media ist dies nicht nur einfach möglich, sondern kann auch zu einem Comeback beim früheren Arbeitgeber führen. Denn eine Mehrheit der Manager würde ehemaligen Mitarbeitern noch einmal eine Chance geben. Dies ist ein Ergebnis der Studie Workplace Survey 2010.

Quelle: Personaldienstleister Robert Half

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Selbstvermarktung/ Soft Skills: Teamfähigkeit im Unternehmen

Saturday, July 3rd, 2010

Teamfähigkeit wird immer wichtiger. Unternehmen erwarten in der heutigen Zeit von zukünftigen Arbeitnehmern Teamfähigkeit.

Natürlich sind Sie teamfähig. Aber: Welche Rolle im Team nehmen Sie ein? Aufschlussreich könnte der nachfolgende Test sein. Spaß dabei wünscht Ihnen Bodo Albertsen.

Anlage: pdf- Datei

Download: Teamfähigkeit (pdf)

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Weiterbildung: Bildungsgutschein (Arbeitsagentur)

Thursday, July 1st, 2010

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Bildungsgutscheine dienen der Finanzierung von Weiterbildung. Vergeben werden sie von Beratern der örtlichen Agenturen für Arbeit (SGB III) oder den Arbeitsgemeinschaften (SGB II).

Er beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und den Förderhöchstbetrag und ist drei Monate gültig. Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).

Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine sogenannte “Kann-Leistung”, über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Berater. Einen Bildungsgutschein kann bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist und wenn eine Förderung notwendig ist. Die Interessenten müssen ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. “Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?”

Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit oder den Arbeitsgemeinschaften, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.

Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur unter zugelassenen (zertifizierten) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung (“Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)”) verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.

Quelle: u. a. http://trainersh.kursportal.info/

Download: Förderung der beruflichen Weiterbildung (pdf)

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Geschichte zum Nachdenken: Der Wettstreit

Wednesday, June 30th, 2010

Geschichte zum Nachdenken: Der Wettstreit

Wind und Sonne gerieten eines Tages in Streit, wer es schneller schaffen würde, den Wanderer dazu zu bringen, seine Jacke auszuziehen.

“ Okay”, sagte der Wind. “lass uns einen Wettstreit machen.” Der Wind begann. Er blies so fest er nur konnte und wollte dem Mann die Jacke mit Gewalt vom Leib reißen.

Aber der Wanderer zog seine Jacke immer fester um sich und hielt sie mit beiden Händen fest.

Nach einer ganzen Weile gab der Wind auf. Dann war die Sonne an der Reihe. Liebevoll sandte sie dem Wanderer ihre warmen Strahlen. Es dauerte nicht lange, bis er die Jacke aufknöpfte und sie dann auszog.

Quelle: Geschichte nach einer Fabel von Äsop (um 600 v. Chr.), berühmter griechischer Dichter von Fabeln und Gleichnissen

Free Download: Geschichte zum Nachdenken

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Bewerbung: Die üblichen Unterlagen

Wednesday, June 30th, 2010

Wir freuen uns auf Sie als starke Ergänzung unseres Teams. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

In der Regel besteht die schriftliche Bewerbung aus mehreren Dokumenten. Wenn in einer Stellenanzeige “übliche”, “vollständige”, “komplette” oder “aussagefähige” Unterlagen gefordert werden, wird mindestens Folgendes erwartet:

• Bewerbungsschreiben – liegt lose oben auf der Bewerbungsmappe

• Lebenslauf – eventuell Qualifikationsprofil

• Foto – i. d. R. auf den Lebenslauf oder auf das Deckblatt geklebt

• Zeugniskopien – folgen nach dem Lebenslauf in zeitlicher Reihenfolge

Es gibt noch weitere Unterlagen, die der Bewerber – in zeitlicher Folge – hinzufügen kann:

• Veröffentlichungen

• Referenzen

• Zertifikate über besuche Kurse und Schulungen

• Praktikumsbescheinigungen

• Arbeitsmuster

• Schriftprobe

• Führungszeugnis

• Gesundheitszeugnis

• u. s. w.

Tipps:

Legen Sie der Bewerbung keine Dokumente bei, die älter als 10 Jahre sind (ausgenommen: Dokumente, die eine hohe Qualifikation nachweisen, z. B. Abiturszeugnis).

Bei vielen Anlagen empfielt sich ein Inhaltsverzeichnis als Extra-Blatt.

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